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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Anpassungen, Verträge, Lieferungen und
Leistungen erfolgen aufgrund dieser AGB. Abweichende Vereinbarungen,
Ergänzungen oder Vereinbarungen zur Ausführung des Vertrages
gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2. Mit der Bestellung, der Unterzeichnung des Lieferscheins oder
spätestens der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen.
1.3. Bezugnahme oder Gegenbestätigung des Vertragspartners unter
Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
2. Angebote und Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, soweit
sie keine gegenteilige Erklärung enthalten. Auf Anfrage speziell
ausgearbeitete Angebote behalten 30 Tage Gültigkeit.
2.2. Annahmeerklärungen, Bestellungen oder Nebenabreden bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die
Bestätigung gilt als erteilt, wenn wir nicht binnen vier Wochen
nach Auftragseingang die Annahme ablehnen.
2.3. Die in Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben
und Daten sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Preise, Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen
3.1. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich
der jeweils bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung
gestellt.
3.2. Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
3.3. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Nachnahme. Soweit
nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug fällig.
3.4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich
vor, die Annahme erfolgt nur zahlungshalber, Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
3.5. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt oder wenn uns die objektiv fehlende Kreditwürdigkeit
des Vertragspartners bekannt wird, sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks, Banklastschriften
oder Wechsel angenommen haben, oder vom Vertrag zurückzutreten.
Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.6. Alle Zahlungen haben direkt an uns zu erfolgen. Vertreter sind
ohne unsere schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Geld
oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt.
4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder in Höhe
der uns berechneten Bankzinsen zu zahlen vorbehaltlich des Nachweises
geringerer Belastungen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Mit dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs
werden sämtliche weiteren Rechnungen fällig und wir sind
berechtigt, von weiteren Aufträgen zurückzutreten, sofern
nicht eine unverzügliche Rechnungsbegleichung erfolgt. Schecks
und Überweisungen haben erst an dem Tag schuldnerbefreiende Wirkung,
an dem die Gutschriftanzeige eingeht.
5. Vermietung
5.1. Leistungen des Mieters
5.1.1. Der Veranstaltungsort wird unseren Technikern vertragsgemäß
zum Auf- und Abbau zur Verfügung gestellt. Zur Vertragserfüllung
notwendige Terminänderungen seitens des Vermieters können
kurzfristig telefonisch vereinbart werden.
5.1.2. Der Veranstalter hat vor der Ankunft der Techniker für
Aufbaulicht, freien Zugang und eine LKW-Zufahrt zur Bühnenrampe
bzw. zum Entladeplatz des Veranstaltungsortes zu sorgen.
5.1.3. Eventuell anfallende Gema-Gebühren zahlt der Veranstalter.
Die Verpflegung unseres Personals übernimmt der Veranstalter
oder es wird der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Spesensatz
in Rechnung gestellt.
5.1.4. Der Mieter tritt alle aus einem Schadensereignis entstehenden
Forderungen bis zur Höhe des Verkehrswertes der gemieteten Geräte
gegenüber Dritten an uns ab.
5.2. Lieferbedingungen und Unmöglichkeit
5.2.1. Falls der Mieter (ich gehe davon aus, dass der Veranstalter
der Mieter ist) den Transport technischer Geräte zum Veranstaltungsort
wünscht und dabei die Geräte durch einen Unfall beschädigt
werden oder höhere Gewalt den Transport verzögert bzw. verhindert,
so ist der Vermieter von seiner Vertragspflicht entbunden, soweit
den Technikern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
5.2.2. Der Vermieter behält den Anspruch auf die Gegenleistung,
wenn die Veranstaltung infolge technischer Mängel, insb. mangelhafter
Stromzufuhr, nicht vertragsgemäß ausgeführt werden
kann. Ebenso behält der Vermieter den Anspruch auf die Gegenleistung,
wenn die technischen Geräte beschädigt werden, soweit die
Techniker kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der
Vermieter ist in diesem Fall von seiner Vertragspflicht entbunden.
5.3. Haftung des Mieters
5.3.1. Der Mieter haftet während der Mietzeit für Diebstahl,
Transportschäden, mutwillige Beschädigung und Nutzungsschäden,
auch durch Dritte, bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte.
Eventuell aufgetretene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich
mitzuteilen.
5 .3.2. Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen ist der Mieter
verpflichtet, die Vorgaben der BAPT einzuhalten. Bei Nichteinhalten
haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden.
5.3.3. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist der Vermieter
unverzüglich zu informieren. Der Mieter zahlt für jeden
begonnenen Tag der Mietüberschreitung 120% des vereinbarten Tagesmietpreises
ebenso wie die dem Vermieter durch die Überschreitung entstehenden
Kosten.
5.4. Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Je
nach Zeitraum der Kündigung zwischen Auftragserteilung und Bereitstellung
von Material, Personal und Transport ist vom Auftraggeber eine Mietausfallgebühr
zu zahlen:
4 Wochen vor Auftragsbeginn: 30% des Gesamtmietpreises
2 Wochen vor Auftragsbeginn: 50% des Gesamtmietpreises
1 Woche vor Auftragsbeginn: 80% des Gesamtmietpreises
3 Tage vor Auftragsbeginn: 100% des Gesamtmietpreises
5.5. Rücknahme des Mietmaterials
Der Vermieter bestätigt nicht sofort, dass das Mietmaterial
ohne Mängel zurückgenommen wurde, er behält sich
vor, das Material dahingehend zu überprüfen.
Beträge sind 10 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzüge
zu begleichen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der
Schriftform.
6. Verkauf
6.1. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1.1. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
ab Lager Bonn. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des
Käufers zuzüglich eines Verpackungsaufschlages.
6.1.2. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten
die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise
des Verkäufers.
6.1.3. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch
den Käufer oder des Rücktritts vom Vertrag seitens des
Verkäufers gemäß § 455 BGB ist der Verkäufer
berechtigt, 20% des Kaufpreises zzgl. der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer zzgl. verauslagter Verpackungs- und Fracht sowie
Rückfrachtkosten zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es
unbenommen, im Einzelfall einen höheren oder geringeren Schaden
nachzuweisen.
6.2. Art der Lieferung, Gefahrübergang, Haftung, Transportversicherung
6.2.1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluß keine Lieferart
bestimmt hat, geschieht dies nach billigem Ermessen des Verkäufers.
6.2.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers
verlassen hat.
6.2.3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert
oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute
Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der
Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferten
Ware ernsthaft verweigert hat.
6.2.4. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
6.3. Liefer- und Leistungszeit
6.3.1. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6.3.2. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist
wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung
beim Verkäufer beginnt.
6.3.3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt.
6.4. Gewährleistung und Haftung
6.4.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist
durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert
der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche
des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig.
6.4.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und
beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.4.3. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich
auf Transportschäden untersuchen und den Verkäufer von
etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung
des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei
Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, unterrichten. Im
übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
ab Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände
sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer
bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen
schließt jedweden Gewährleistungsanspruch gegenüber
dem Verkäufer aus.
6.4.4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, oder wird bei Nebelmaschinen
nicht das Originalfluid verwendet, entfällt jede Gewährleistung.
6.4.5. Für den Fall, dass die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen und dies rechtzeitig mitgeteilt wurde, verlangt der
Verkäufer nach seiner Wahl, dass das schadhafte Teil, bzw.
Gerät, zur Reparatur an den Verkäufer geschickt wird oder
der Käufer das schadhafte Teil, bzw. Gerät, bereithält
und ein Service-Techniker des Verkäufers beim Käufer die
Reparatur vornimmt.
6.4.6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
6.4.7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für gebrauchte Geräte,
welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert
werden.
6.4.8. Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen
zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner
Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet jedoch nur dann nach Maßgabe
des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgeld
vereinbart wurde.
6.4.9. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche
aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko
von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
6.4.10. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit
das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet
6.5. Eigentumsvorbehalt
6.5.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer
aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt,
die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr
Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
6.5.2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung
oder Umbildung erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des
Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,
dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer
verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Vorsorglich
werden die dem Käufer vom Verkäufer gelieferten Waren
auch sicherungsübereignet, die Übergabe wird dadurch ersetzt,
dass der Käufer diese Gegenstände unentgeltlich für
den Verkäufer verwahrt.
6.5.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung
sind in keinem Falle zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer
ab.
Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann
nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
6.5.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen.
6.5.5. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Verzug des Käufers
ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder ggfls. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung der Vorbehaltsware durch den Käufer liegt - soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag.
7. Gerichtsstand und Wirksamkeit
Der Gerichtstand ist Bonn.
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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